3613 Albrechtsberg 41 - Tel.: +43 2876 258 - gemeinde@albrechtsberg.at
Für eine EU-weite Verwendung von Kraftfahrzeugen, die in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, gelten keine zollrechtlichen Bestimmungen. Auch die vorübergehende Verwendung eines Mietwagens mit österreichischem Kennzeichen ist innerhalb der EU erlaubt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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