3613 Albrechtsberg 41 - Tel.: +43 2876 258 - gemeinde@albrechtsberg.at
Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
Marktgemeinde AlbrechtsbergAnsprechperson: Gerhard ZellerAdresse: 3613 Gillaus 54Telefon: 0676/ 810 35828gerhard.zeller@aon.at DVR-Nummer der Marktgemeinde Albrechtsberg: 000 5860
Homepage der Marktgemeinde Albrechtsberg bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Marktgemeinde Albrechtsberg
I. Kundmachung der Adresse nach § 13 Abs 2 AVG und § 86b BAO
1. Anbringen an die Organe der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems können unter folgender Adresse rechtswirksam eingebracht werden:
Postadresse:
Gemeindeamt der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
Albrechtsberg 41
3613 Albrechtsberg
E-Mail: gemeinde@albrechtsberg.at
2. Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit u.a.) können an das Gemeindeamt Albrechtsberg (Tel.: +43 2876 258;
gemeinde@albrechtsberg.at), gerichtet werden.
3. Die Empfangsgeräte (für E-Mail) der Marktgemeinde Albrechtsberg sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Albrechtsberg gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Bearbeitung genommen. Die Risiken, die mit der Übermittlungsart verbunden sind (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstücks), trägt der Absender.
4. Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse von MitarbeiterInnen gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass persönliche E-Mail-Adressen im Fall der Abwesenheit des/der jeweiligen MitarbeiterIn nicht mit einer Weiterleitungs-Funktion programmiert werden.
5. Zur rechtswirksamen Einbringung von schriftlichen elektronischen Anbringen via E-Mail sind gem. § 13 Abs. 2 AVG und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF. als technische Voraussetzung die Internetprotokolle SMPT und TLS vl.0 over SMTP zu verwenden. Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Format aufweisen:
Art
MIME-Type
Suffix
Text
text/plain
*.txt
Dokument
application/pdf
*.pdf
application/rtf
*.rtf
application/msword
*.docx, *.doc
application/msexcel
*.xlsc, *.xls
Grafik
image/gif
*.gif
image/jpeg
*.jpg, *.jpeg
image/bmp
*.bmp
HTML
text/html
*.htm, *.html
Komprimierung
application/zip
*.zip
Des Weiteren gelten E-Mails als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie
II. Kundmachung der Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten nach § 13 Abs 5 AVG und § 85 Abs 3 BAO
Gemäß § 13 Abs 5 AVG und § 85 Abs 3 BAO werden für das Gemeindeamt der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems zur Einbringung schriftlicher Anbringen (auch in elektronischer Form) folgende Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen dem 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:
Amtsstunden/für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
III. Kundmachung des Standortes der Amtstafel nach § 6a StW 1992
Die Amtstafel der Marktgemeinde Albrechtsberg befindet sich im überdachten Eingangsbereich im Erdgeschoß des Amtshauses, 3613 Albrechtsberg, Albrechtsberg 41.
Der Bürgermeister
Bgm. Franz Rosenkranz
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