Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger brauchen grundsätzlich zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.
Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden. Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde.