3613 Albrechtsberg 41 - Tel.: +43 2876 258 - gemeinde@albrechtsberg.at
Der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt, sichert die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Kinder oder Jugendlichen. Er ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) oder beim zuständigen Magistrat (in Wien das Amt für Jugend und Familie bei der MA 11) eingerichtet.
Die Polizei muss unverzüglich den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger von einem verhängten Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz der Kinder und Jugendlichen informieren.
Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann dadurch rasch handeln und entsprechende Maßnahmen (z.B. Verständigung von Einrichtungen oder Personen, denen die Betreuung der Kinder obliegt) setzen.
Es werden u.a. psychologische Hilfen und die Betreuung minderjähriger Opfer von Gewalt in Krisenzentren angeboten, aber auch weitere Schritte zum Schutz des Opfers, allenfalls durch Anträge an das Pflegschaftsgericht oder Strafanzeige, gesetzt. Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist jedoch nicht in jedem Fall zur Strafanzeige verpflichtet.
Gemeinde Aktuell - Sommer 2026Mehr...
Millas Zauberweg   |Cookies   |Barrierefreiheit   |Datenschutz   |Impressum   |Sitemap
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
Wahlen
GemeindeverbandKrems
Kleinregion Waldviertler Kernland
Behörden- wegweiser
Alte Ansichten
Wohnen im Waldviertel
Webcam
Kinderbetreuung