Bürgerinformation - Neuerungen 36. StVO Novelle

Aktuelle Infos E-Scooter

E-Scooter werden rechtlich als Fahrzeuge definiert!

Ein E-Scooter ist ein elektrisch angetriebenes, einspuriges Fahrzeug mit einer Höchstleistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, das mit einer Lenkstange, einem Trittbrett und mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm ausgestattet ist und keine Sitzvorrichtung aufweist.

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