An alle Veranstalter von Sonnwendfeuern 2026

Sommersonnenwende

Grundsätzlich ist gemäß Bundesluftreinhaltegesetz das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb bestimmter Anlagen verboten.

Mit Ausnahmeverordnung der Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurden für die Abhaltung von Sonnwendfeuern folgende Ausnahmen festgelegt:

Sonnwendfeuer können zwischen dem Freitag und dem nachfolgenden Sonntag vor dem 21. Juni (19.6. - 21.6.2026) abgehalten werden.

Die Abhaltung von Johannesfeuern ist am 24. Juni 2026 möglich.