Impressum

Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems

Herausgeber:

Marktgemeinde Albrechtsberg
Ansprechperson: Gerhard Zeller
Adresse: 3613 Gillaus 54
Telefon: 0676/ 810 35828
gerhard.zeller@aon.at 
DVR-Nummer der Marktgemeinde Albrechtsberg: 000 5860

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Homepage der Marktgemeinde Albrechtsberg bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Marktgemeinde Albrechtsberg


2. Kundmachung

nach § 13 Abs. 1, 2 und 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)

 

I. Kundmachung der Adresse nach § 13 Abs 2 AVG und § 86b BAO

 1. Anbringen an die Organe der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems können unter folgender Adresse rechtswirksam eingebracht werden:

 Postadresse: 

Gemeindeamt der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems

Albrechtsberg 41

3613 Albrechtsberg

 E-Mail: gemeinde@albrechtsberg.at

 

2. Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit u.a.) können an das Gemeindeamt Albrechtsberg (Tel.: +43 2876 258; 

gemeinde@albrechtsberg.at), gerichtet werden.

 

3. Die Empfangsgeräte (für E-Mail) der Marktgemeinde Albrechtsberg sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Albrechtsberg gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Bearbeitung genommen. Die Risiken, die mit der Übermittlungsart verbunden sind (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstücks), trägt der Absender.

 

4. Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse von MitarbeiterInnen gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass persönliche E-Mail-Adressen im Fall der Abwesenheit des/der jeweiligen MitarbeiterIn nicht mit einer Weiterleitungs-Funktion programmiert werden.

 

5. Zur rechtswirksamen Einbringung von schriftlichen elektronischen Anbringen via E-Mail sind gem. § 13 Abs. 2 AVG und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF. als technische Voraussetzung die Internetprotokolle SMPT und TLS vl.0 over SMTP zu verwenden. Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Format aufweisen:                                                                 

Art

MIME-Type

Suffix

Text

text/plain

*.txt

Dokument

application/pdf

*.pdf

Dokument

application/rtf

*.rtf

Dokument

application/msword

*.docx, *.doc

Dokument

application/msexcel

*.xlsc, *.xls

Grafik

image/gif

*.gif

Grafik

image/jpeg

*.jpg, *.jpeg

Grafik

image/bmp

*.bmp

HTML

text/html

*.htm, *.html

Komprimierung

application/zip

*.zip

 

 Des Weiteren gelten E-Mails als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie 

  • einschließlich der Anhänge die Größe von 10 MB (zehn Megabyte) überschreiten,
  • verschlüsselt sind
  • Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, 
  •  ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B.:  VBScript, ActiveX, Java bzw. Javascript) enthalten oder  
  • Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im  Internet (z.B.: registered Mail  oder Cloud-Diensten) enthalten.

 

 II. Kundmachung der Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmten  Zeiten nach § 13 Abs 5 AVG und § 85 Abs 3 BAO

Gemäß § 13 Abs 5 AVG und § 85 Abs 3 BAO werden für das  Gemeindeamt der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems zur Einbringung schriftlicher Anbringen (auch in elektronischer Form) folgende Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen dem 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:

 Amtsstunden/für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten:

Montag           08.00 bis 12.00 Uhr    

Dienstag         08.00 bis 12.00 Uhr    und 17.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch         08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag     08.00 bis 12.00 Uhr    

Freitag            08.00 bis 12.00 Uhr

  

III. Kundmachung des Standortes der Amtstafel nach § 6a StW 1992

Die Amtstafel der Marktgemeinde Albrechtsberg befindet sich im überdachten Eingangsbereich im Erdgeschoß des Amtshauses, 3613 Albrechtsberg, Albrechtsberg 41.

 

Der Bürgermeister

Bgm. Franz Rosenkranz 


3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Marktgemeinde Albrechtsberg angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Marktgemeinde Albrechtsberg keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Marktgemeinde Albrechtsberg wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Marktgemeinde Albrechtsberg als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

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