Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig

Mayrhofer Wolfgang
Kontaktdaten von Wolfgang Mayrhofer
FunktionAmtsleiter
NameWolfgang Mayrhofer
AdresseAlbrechtsberg
3613 Albrechtsberg
Telefon+43 2876 258
E-Mail (offiziell)w.mayrhofer@albrechtsberg.at